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   BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72   

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BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72 (https://dejure.org/1973,96)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1973 - 4 AZR 549/72 (https://dejure.org/1973,96)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1973 - 4 AZR 549/72 (https://dejure.org/1973,96)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der tarifgerechten Entlohnung - Sachlicher Grund - Vorübergehende Tätigkeitsübertragung - Vertretungstätigkeit - Mitbestimmungspflichtige Maßnahme - Höherwertige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 315/71

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
    Ist dem Angestellten eine Tätigkeit durch den Arbeit geber zugewiesen worden, die gegenüber der bisherigen faktisch zwar höherwertig ist, aber den Tarifanspruch auf Höhergruppierung nicht auslösen kann, weil die ent sprechende Maßnahme des Arbeitgebers wegen fehlender Mitbestimmung des Personalrats unwirksam und deshalb die vertraglich auszuübende Tätigkeit die bisherige geblieben ist, dann steht dem Angestellten wegen fak tisch höherwertiger Arbeitsleistung gleichwohl die hö here Vergütung für die höherwertige Arbeitsleistung zu (vgl. Urteil des Senats vom 14.6.1972 - 4 AZR 315/71 - in AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT) .

    Des halb kann das Landesarbeitsgericht nicht auf die Rechtsprechung des Senats verweisen, nach der in einem solchen Fall der Personalrat kein Mitbestimmungsrecht hat ( BAG AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 315/71 demnächst AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    und damit auch der Höhergruppierung (ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt: AP Nr. Io zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAY; BAG AP Nr. 11 zu § 71 PersVG und Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 315/71 -» dem nächst AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    der Nichtanhörung des Personalrats ausgesprochen (zu letzt Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 315/71 - dem nächst AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT mit zahlreichen Nachweisen) .

    Das hängt von dem weiteren Verhalten der Parteien und des Personalrats ab (vgl. zu den Einzelheiten: Urteil des Senats vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 315/71 - demnächst AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 01.07.1970 - 4 AZR 351/69

    Höherwertige Tätigkeit - Zuweisung durch Arbeitgeber - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
    Des halb kann das Landesarbeitsgericht nicht auf die Rechtsprechung des Senats verweisen, nach der in einem solchen Fall der Personalrat kein Mitbestimmungsrecht hat ( BAG AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 315/71 demnächst AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    und damit auch der Höhergruppierung (ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt: AP Nr. Io zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAY; BAG AP Nr. 11 zu § 71 PersVG und Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 315/71 -» dem nächst AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
    Eine solche vorüber gehende Übertragung ist nach der Rechtsprechung des Senats schon aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich, während eine dauernde Übertragung der gleichen Tätigkeit der Änderung des ArbeitsVertrages bedarf (AP Nr. 1 zu § 24 BAT).

    Darauf hat der Senat bereits hingewiesen (AP Nr. 1 zu § 24 BAT; ebenso Clemens-Scheuring-Steingen-Goerner-Opalke, BAT § 24 Anm. 1 a).

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
    Angesichts des unstreitigen Sachverhalts und der übereinstimmenden tarifrechtlichen Bewertung durch die Parteien genügte insoweit eine pauschale rechtliche Prüfung (vgl. BAG 22, 247 /25o f // = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT, sowie Urteil vom 28. Februar 1973 - 4 AZR 19o/72 -, demnächst AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
    .Demgegenüber kann sich die Beklagte auch nicht auf das Urteil des Senats vom 22. März 1967 (BAG 19 295 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) berufen.
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72
    Angesichts des unstreitigen Sachverhalts und der übereinstimmenden tarifrechtlichen Bewertung durch die Parteien genügte insoweit eine pauschale rechtliche Prüfung (vgl. BAG 22, 247 /25o f // = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT, sowie Urteil vom 28. Februar 1973 - 4 AZR 19o/72 -, demnächst AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Rechtsmißbrauch liege vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).
  • BGH, 15.04.2014 - II ZR 44/13

    Geschäftsführeranstellungsvertrag im Rahmen einer GmbH & Co. KG: Vertragsänderung

    Für eine Änderung des Anstellungsvertrags gilt im Grundsatz nichts anderes als für das fehlerhaft begründete Anstellungsverhältnis (vgl. auch BAG, Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72, juris Rn. 22 f.).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Besteht aber ständiger Vertretungsbedarf, kann es rechtsmißbräuchlich sein, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten nicht auf Dauer die höherwertige Tätigkeit zuweist; denn auch Vertretungstätigkeiten, die immer wiederkehrend auf Dauer ausgeübt werden sollen, gehören zur nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT).

    Nach der Senatsrechtsprechung ist Rechtsmißbrauch dann anzunehmen, wenn für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit kein sachlicher Grund besteht (BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, mit weiteren Nachweisen).

    Auf diese bei der Prüfung des sachlichen Grundes zu berücksichtigenden Gesichtspunkte nimmt das Landesarbeitsgericht Bedacht und führt weiter zutreffend aus, im vorliegenden Fall - bei mehrfacher jahrelanger vorübergehender Übertragung - seien an das Vorliegen eines sachlichen Grundes verschärfte Anforderungen zu stellen (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT).

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